Thema: Verbraucherschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Mess- und Eichwesen

Mess- und Eichwesen

In Deutschland unterliegen zahlreiche Messgerätearten dem Mess- und Eichrecht. Diese befinden sich in allen Lebensbereichen: Zapfsäulen und Ladepunkte für Elektroautos fallen ebenso unter das Mess- und Eichrecht wie Bier- und Weingläser im Restaurant, Kassenwaagen im Supermarkt oder der Stromzähler im Haus. Alle diese Geräte müssen die Anforderungen des Mess- und Eichrechts erfüllen, um korrekte Messungen zu gewährleisten. So werden die Interessen des Verbrauchers geschützt.

Im Saarland liegt die Eichaufsicht beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz LUA ist zuständig für das Mess- und Eichwesen im Saarland.

Das LUA (erreichbar unter 0681/501-3640) bietet Eichungen, Prüfungen und Kalibrierungen für die Messgerätearten zur Bestimmung der

  • Länge
  • Masse / Waagen
  • Druck
  • Volumen
  • strömenden Gasen
  • Messgrößen im öffentlichen Verkehr (Taxameter)

sowie der Überprüfung von Inhaltsangaben von verpackten und abgefüllten Produkten an.

Vier-Länder-Kooperation

Seit 2020 ist das Saarland, vertreten durch das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA), Mitglied der sogenannten Vier-Länder-Kooperation im Bereich des Mess- und Eichwesens. Durch die Kooperation können Synergieeffekte bei der gemeinsamen Ausbildung der Eichbeamten, beim gemeinsamen Nutzen und Beschaffen von Prüfausrüstung sowie bei der Abstimmung des Leistungsangebotes genutzt werden. Zusammen mit einem Informations-, Wissens- und Erfahrungsaustausch untereinander wird hierdurch ein einheitliches Vollzugshandeln auf hohem Niveau gewährleistet – ganz im Sinne des Verbraucherschutzes!

Weitere Informationen und Tätigkeitsberichte zur 4-Länder-Kooperation können unter folgendem Link eingesehen werden:

Vier-Länder-Kooperation

Der Eichantrag kann hier online gestellt werden:

Digitaler Eichantrag

Für die Eichung von Taxameter- und Wegstreckenzählern können seit dem 01.09.2023 über den Online-Terminbuchungsservice einfach und schnell freie Eichtermine gebucht werden.

Weiterführende Informationen

Portal für das Gesetzliche Messwesen in Deutschland

Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen

Physikalisch Technische Bundesanstalt

Deutsche Akademie für Metrologie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entgeltregelung

Leistungsangebot Mess-und Eichwesen

Die Anforderungen der für Prüf- und Kalibrierlaboratorien relevanten europäischen Qualitätsnorm DIN EN ISO/IEC 17025 werden erfüllt.

Außerdem führt die Konformitätsbewertungsstelle 0114 (KBS0114) beim LUA Konformitätsbewertungen für national und europäisch geregelte Messgeräte nach den Modulen F und F1 durch.

Hier finden Sie unsere Formulare:

Formulare und Merkblätter

| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Digitalisierung

Digitaler Eichantrag

digitaler Eichantrag

Verwenderanzeige nach § 32 MessEG

Eichamt

Weitere Informationen zum Mess- und Eichwesen

Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME)